Achtung: Ab sofort werden keine Prüfverfahren mehr eröffnet.
Hilfswerke, die bereits erfolgreich auf die Einhaltung des Swiss NPO-Codes geprüft sind, haben das Recht, noch bis zur nächsten Zewo-Rezertifizierung darauf zu verweisen. Mit Abschluss der Rezertifizierung erlischt dieses Recht, in jedem Fall aber spätestens fünf Jahre nach dessen Erteilung.
Hilfswerke, die sich neu auf die Einhaltung der 21 Zewo-Standards prüfen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die Stiftung Zewo www.zewo.ch.
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